Energieeinsparverordnung EnEV

Energieeffizientes Bauen hat sich in den letzten 20 Jahren durchgesetzt. Die Niedrigenergiebauweise ist das Ziel der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Februar 2002 die Wärmeschutz-Verordnung 95 (WSVO 95) abgelöst hat.
Die EnEV begrenzt den jährlichen Primärenergiebedarf eines Gebäudes.
Bei der Berechnung wird zunächst der Heizwärmebedarf für Transmissions- und Lüftungsverluste abzüglich der solaren und internen Gewinne ermittelt.
Dieser Wert wird mit den Aufwandszahlen der verschiedenen Komponenten von Heizungs- und Lüftungsanlage multipliziert. Dabei geht für die
Trinkwassererwärmung ein Energiebedarf von 12,5 kWh/(m²a) ein. Der Strombedarf für die Hilfsenergie wird addiert. Mit dem so ermittelten
Endenergiebedarf wird der Primärenergiekennwert der jeweiligen Energieträger multipliziert. Das Ergebnis ist der jährliche Primärenergiebedarf
des Gebäudes, welcher vereinfacht auf der Grafik dargestellt ist.


